ETF-Steuern 2026: Vorabpauschale, Teilfreistellung und Freibetrag in 10 Minuten verstanden
Wer 2026 in Deutschland einen ETF-Sparplan betreibt, zahlt drei verschiedene Steuern auf drei verschiedene Ereignisse — und das Investmentsteuergesetz von 2018 hat das Ganze nicht einfacher gemacht. Vorabpauschale, Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag, Quellensteuer-Anrechnung: vier Begriffe, vier Fallstricke, am Ende eine Steuerbescheid-Position, die die meisten gar nicht verstehen. Eine kompakte Erklärung der ETF-Besteuerung 2026 — was du beim Sparen, beim Halten und beim Verkaufen schuldest und wie du legal deutlich weniger zahlst.
Drei Ereignisse, drei Steuern
Bei einem ETF passieren steuerlich drei Dinge. Erstens Ausschüttungen — Dividenden, die der ETF weiterleitet. Werden im Jahr der Ausschüttung versteuert. Zweitens die Vorabpauschale — eine fiktive Mindestbesteuerung für thesaurierende ETFs, die ja keine Ausschüttung leisten. Wird Anfang des Folgejahres fällig. Drittens Veräußerungsgewinne — die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis beim Verkauf. Wird im Jahr des Verkaufs fällig.
Alle drei Ereignisse werden mit derselben Steuerart belegt: Abgeltungsteuer 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer (effektiv 26,375 %) plus eventuell Kirchensteuer (9 % der Abgeltungsteuer, also +2,275 %, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %). Maximalsatz für Kirchenmitglieder: 27,995 %. Für die folgenden Beispiele rechnen wir mit den 26,375 % für Konfessionslose oder Steuer-Optimierer.
Vorabpauschale: Die meistmissverstandene Steuer
Die Vorabpauschale ist eine deutsche Erfindung von 2018 mit einem einfachen Zweck: Auch thesaurierende Fonds (die Ausschüttungen automatisch reinvestieren) sollen jährlich besteuert werden, nicht erst am Ende. Die Berechnung:
Basisertrag = Fondswert am Jahresanfang × 70 % × Basiszins. Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht und ergibt sich aus der Rendite langfristiger Bundesanleihen. Für das Steuerjahr 2026: Basiszins 2,67 % (festgesetzt am 02.01.2026, Basis: Bundesbankrendite Dezember 2025).
Die Vorabpauschale ist dann der niedrigere Wert aus Basisertrag und tatsächlichem Wertzuwachs. Hat dein ETF im Jahr 2026 einen Verlust gemacht, fällt keine Vorabpauschale an. Hat er Gewinn gemacht, fällt sie an — aber maximal in Höhe des Basisertrags. Auf die Vorabpauschale werden dann die Abgeltungsteuer und ggf. Teilfreistellung angewendet.
Konkretes Rechenbeispiel Vorabpauschale 2026
Annahme: Du hast am 01.01.2026 einen MSCI-World-ETF mit Depotwert 50.000 EUR. Der ETF performt das Jahr über mit +8 %, am 31.12.2026 ist der Depotwert 54.000 EUR (Wertzuwachs 4.000 EUR). Berechnung:
Basisertrag = 50.000 × 0,70 × 0,0267 = 934,50 EUR. Da der tatsächliche Wertzuwachs (4.000 EUR) höher ist, gilt der Basisertrag als Vorabpauschale. Auf einen MSCI-World-ETF gilt 30 % Teilfreistellung (Aktien-ETF, weil >50 % Aktien-Anteil): 934,50 × (1 − 0,30) = 654,15 EUR steuerpflichtig.
Abgeltungsteuer + Soli: 654,15 × 0,26375 = 172,53 EUR. Das ist die Steuer, die im Januar 2027 von deinem Verrechnungskonto abgebucht wird. Wenn du den ETF irgendwann später verkaufst, wird die schon gezahlte Vorabpauschale auf die Veräußerungsgewinn-Steuer angerechnet — du zahlst also nicht doppelt.
Sparer-Pauschbetrag: 1.000 EUR pro Person steuerfrei
Seit 2023 liegt der Sparer-Pauschbetrag bei 1.000 EUR pro Person, 2.000 EUR bei Verheirateten mit gemeinsamer Veranlagung. Bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge — also Zinsen, Dividenden, Vorabpauschalen, Veräußerungsgewinne — steuerfrei. Damit das funktioniert, musst du bei jeder Depotbank einen Freistellungsauftrag einrichten.
Praktisch: Wer den 1.000-EUR-Freibetrag voll nutzt, spart pro Jahr 263,75 EUR Steuer (1.000 × 26,375 %). Wer den Sparer-Pauschbetrag bei mehreren Banken aufsplittet, sollte aufpassen — die Summe darf 1.000 EUR nicht übersteigen. Wer den Auftrag vergisst, holt sich die Steuer erst über die Steuererklärung zurück.
Im Vorabpauschalen-Beispiel oben (172,53 EUR Steuer) würde der Freibetrag, wenn nicht anderweitig verbraucht, die komplette Steuer abdecken. Die Vorabpauschale bleibt steuerfrei. Erst wenn andere Einkünfte (Ausschüttungen, Verkäufe) hinzukommen und der Freibetrag überschritten wird, zahlst du tatsächlich Steuer.
Teilfreistellung: Der eingebaute Rabatt
Eine wichtige Erleichterung des Investmentsteuergesetzes 2018. Je nach Fondstyp wird ein Anteil der Erträge steuerfrei gestellt — als Ausgleich dafür, dass Fonds selbst bereits Quellensteuern in den Ursprungsländern gezahlt haben. Die Teilfreistellungs-Sätze:
30 % bei Aktienfonds (Aktien-Anteil >50 % nach Anlagebedingungen, dazu zählen die klassischen MSCI-World-, S&P-500-, FTSE-All-World-ETFs).
15 % bei Mischfonds (Aktien-Anteil >25 %, aber ≤50 %).
60 % bei Immobilienfonds (überwiegend Inland).
80 % bei Immobilienfonds mit Schwerpunkt im Ausland.
0 % bei reinen Renten-/Geldmarkt-ETFs.
Die Teilfreistellung wirkt bei allen drei Ereignissen — Ausschüttung, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinn. Wer einen Aktien-ETF hält, zahlt also effektiv nicht 26,375 %, sondern 26,375 % × (1 − 0,30) = 18,46 % auf den Brutto-Ertrag. Bei einem Renten-ETF bleiben die 26,375 % voll erhalten.
Veräußerungsgewinn: Was beim Verkauf passiert
Verkaufst du ETF-Anteile, berechnet die Depotbank den Gewinn als Differenz aus Verkaufserlös und Anschaffungskosten. Bei mehreren Käufen gilt FIFO (First In, First Out) — die ältesten Anteile werden zuerst verkauft. Schon gezahlte Vorabpauschalen werden vom Gewinn abgezogen (Anrechnung), und auf das Restergebnis greift die Abgeltungsteuer mit Teilfreistellung.
Beispiel: Du hast 2020 für 10.000 EUR Anteile gekauft, hältst sie bis 2026 und verkaufst zu 18.000 EUR. In den 6 Haltejahren wurden Vorabpauschalen versteuert; sagen wir, du hast insgesamt 1.200 EUR Vorabpauschale schon versteuert. Steuerlicher Gewinn 2026: 18.000 − 10.000 − 1.200 = 6.800 EUR. Mit 30 % Teilfreistellung: 6.800 × 0,70 = 4.760 EUR. Steuer: 4.760 × 0,26375 = 1.255 EUR. Wenn der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR im Jahr noch nicht verbraucht ist, sinkt der steuerpflichtige Betrag auf 3.760 EUR, Steuer: 991 EUR. Mit dem Prozent-Rechner kannst du diese Schritte für dein eigenes Depot durchspielen.
Quellensteuer-Anrechnung bei US-ETFs
Bei ETFs mit Sitz im Ausland (typisch Irland für die meisten europäischen MSCI-World-ETFs) entstehen Quellensteuern in den Ursprungsländern. Auf US-Dividenden zieht die US-Steuerbehörde 15 % ab — und der irische ETF leitet die Restausschüttung an dich weiter. Diese 15 % werden in der deutschen Steuerberechnung anteilig berücksichtigt: Die Teilfreistellung gilt unter anderem als Ausgleich für diese im Voraus gezahlte Quellensteuer.
Wer einen US-ETF direkt im US-Depot hält (sehr selten bei deutschen Anlegern), kann sich die 15 % US-Quellensteuer auf die deutsche Abgeltungsteuer anrechnen lassen — aber das ist administrativ aufwendig und für den 99-%-Fall der irgendwo in Irland sitzenden UCITS-ETFs irrelevant.
Steuer-Optimierung: Drei legale Hebel
Erstens: Freistellungsauftrag optimal verteilen. Wenn du bei mehreren Banken Konten hast, verteile den 1.000-EUR-Freibetrag dort, wo die meisten Erträge anfallen. Wer einen großen Cashflow-ETF hat (z. B. ein ausschüttender Welt-ETF mit 2,5 % Dividenden-Rendite), sollte den Großteil des Freibetrags dort hinterlegen. Den Rest verteilen, falls Tagesgeld-Zinsen auch zählen.
Zweitens: Verlustverrechnungstopf nutzen. Realisierte Verluste werden in einem Topf bei der Depotbank gesammelt und mit künftigen Gewinnen verrechnet. Wer also einen ETF mit Verlust verkauft und gleichzeitig einen anderen mit Gewinn, zahlt nur auf den Netto-Gewinn Steuer. Wichtig: Aktien-Verluste sind nur mit Aktien-Gewinnen verrechenbar (separater Topf), Anleihen-Verluste mit allen Kapitalerträgen. ETFs werden je nach Klassifikation zugeordnet.
Drittens: Steuerstundungseffekt bei Thesaurierern nutzen. Wer thesaurierende ETFs hält, zahlt jährlich nur die kleine Vorabpauschalen-Steuer, der große Teil des Wertzuwachses bleibt steuergestundet bis zum Verkauf. Diese Stundung ist über lange Anlagezeiträume ein erheblicher Zinseszins-Vorteil — wer 25 Jahre lang den vollen Wertzuwachs reinvestiert, statt 26,375 % pro Jahr abgegeben zu müssen, kommt am Ende auf 30-50 % mehr Endkapital.
Beispiel: 200 EUR Sparplan über 25 Jahre
Mit dem Zinseszins-Rechner kannst du die Wirkung selbst durchspielen. Annahmen: 200 EUR monatlich, 25 Jahre, 7 % Brutto-Rendite, MSCI-World-ETF thesaurierend, 30 % Teilfreistellung, Sparer-Pauschbetrag 1.000 EUR unverbraucht.
Vor Steuern: 60.000 EUR Einzahlung, 102.000 EUR Endkapital (Brutto-Wertzuwachs 42.000 EUR). Mit deutscher ETF-Besteuerung — Vorabpauschalen während Haltezeit plus Endbesteuerung beim Verkauf: ca. 96.000 EUR Endkapital nach allen Steuern. Reduktion 6 %, also relativ moderat dank Teilfreistellung und Sparer-Pauschbetrag.
Wer den Sparer-Pauschbetrag nicht nutzt: Endkapital sinkt auf ca. 92.000 EUR, Reduktion 10 %. Wer einen ausschüttenden statt thesaurierenden ETF wählt (Steuern jedes Jahr fällig, kein Stundungseffekt): ca. 89.000 EUR, Reduktion 13 %. Über lange Anlagezeiträume macht die Steuer-Optimierung den Unterschied zwischen Schlechtem und Sehr-Gutem-Investment.
Was die Steuererklärung können muss
Für die meisten Anleger ist die ETF-Besteuerung mit der Depotbank-Abrechnung abgeschlossen — die Bank zieht die Steuer automatisch ab und führt sie ans Finanzamt ab. Eine Steuererklärung ist nur in diesen Fällen nötig: Erstens wenn du den Sparer-Pauschbetrag nicht voll genutzt hast und er bei dieser Bank ausgeschöpft, bei einer anderen aber noch frei ist. Zweitens wenn du Verluste hast, die bankübergreifend verrechnet werden sollen. Drittens wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt — dann kannst du eine Günstigerprüfung beantragen und zahlst nur deinen tatsächlichen Grenzsteuersatz.
Die Anlage KAP der Steuererklärung erfasst Kapitalerträge. Banken erstellen am Jahresende einen Steuerbescheinigung, die die Zahlen direkt liefert. Wer mehrere Banken hat, muss die Zahlen addieren. ELSTER unterstützt die digitale Übernahme der Bank-Daten — bei vielen Banken werden die Werte automatisch in die Steuererklärung vorausgefüllt.
Praxis-Empfehlung für 2026
Drei Schritte, die jeden ETF-Sparer 2026 entspannter machen. Erstens Freistellungsauftrag bei der Hauptdepotbank über 1.000 EUR (Single) oder 2.000 EUR (gemeinsam) prüfen — viele Banken haben den Auftrag von 2022 noch nicht auf die neue Höhe angepasst. Zweitens die Vorabpauschalen-Abrechnung im Januar 2027 nicht überrascht zur Kenntnis nehmen, sondern auf dem Verrechnungskonto Liquidität vorhalten. Bei einem 50.000-EUR-Depot sind das je nach Performance 100-200 EUR Steuer.
Wer langfristig spart, sollte auch über die Bausparvertrag-vs-ETF-Vergleichsseite nachdenken — die steuerlichen Vorteile des ETF-Sparens werden im direkten Renditen-Vergleich klar sichtbar. Und der Persönliche Inflationsrechner hilft, die Brutto-Rendite (7 %) in die Netto-Realrendite (4 % nach Steuern und Inflation) zu übersetzen — die einzig relevante Zahl für die langfristige Kaufkraft-Planung.
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