Wohnförderung 2026: Was aus dem Baukindergeld wurde und welche Töpfe jetzt zählen

Das Baukindergeld ist Geschichte, der Fördertopf leer und ein neuer Zuschuss nicht in Sicht. Trotzdem gibt es 2026 mehr staatliche Hilfe fürs Eigenheim, als viele denken – sie steckt nur in zinsverbilligten KfW-Krediten, Bausparprämien und der Eigenheimrente statt im großen Scheck. Dieser Überblick sortiert die wichtigsten Programme nach Einkommensgrenze, Höhe und Antragsweg, erklärt die BEG-Heizungsreform vom Juli 2026 und zeigt, welche Töpfe sich kombinieren lassen – damit du beim Bankgespräch weißt, worauf du Anspruch hast.

Was aus dem Baukindergeld wurde

Das Baukindergeld, das Familien zwischen 2018 und 2023 pro Kind bis zu 12.000 Euro Zuschuss über zehn Jahre brachte, ist endgültig ausgelaufen. Der Fördertopf von rund 9,9 Milliarden Euro war aufgebraucht, seit dem 1. Januar 2024 nimmt die KfW keine neuen Anträge mehr an. Wer damals bewilligt wurde, bekommt seine Raten weiter ausgezahlt – ein neues Baukindergeld ist bis heute (Stand August 2026) nicht geplant.

An die Stelle des Zuschusses ist ein anderes Prinzip getreten: zinsverbilligte Kredite statt geschenktem Geld. Das klingt weniger großzügig, kann bei den heutigen Bauzinsen von rund 3,7 bis 4,1 Prozent aber einen ähnlichen Vorteil bringen, weil der Zinsabstand über die Laufzeit fünfstellig wird. Der Nachteil: Man muss sich durch mehrere Programme mit unterschiedlichen Grenzen arbeiten, statt ein einziges Formular auszufüllen.

KfW 300 – Wohneigentum für Familien

Das Programm Wohneigentum für Familien (WEF), in der KfW-Systematik die Nummer 300, gilt als direkter Nachfolger des Baukindergelds. Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei einem Kind höchstens 90.000 Euro beträgt. Je weiterem Kind steigt die Grenze um 10.000 Euro: 100.000 Euro bei zwei, 110.000 Euro bei drei Kindern. Maßgeblich ist der Durchschnitt der beiden Kalenderjahre vor der Antragstellung.

Gefördert wird ausschließlich der Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Eigenheims, das selbst bewohnt wird und mindestens die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht. Je nach Kinderzahl und Energiestandard reicht der Kredit von 140.000 bis 270.000 Euro. Der Effektivzins startete im Juni 2026 bei etwa 0,29 Prozent bei zehn Jahren Zinsbindung – ein Bruchteil des Marktzinses. Beantragt wird vor Vorhabensbeginn über die eigene Hausbank, nicht direkt bei der KfW.

Klimafreundlicher Neubau: KfW 297, 298 und 124

Wer die Einkommensgrenze des WEF reißt oder kinderlos baut, landet beim Klimafreundlichen Neubau (KfW 297/298). Hier gibt es keine Einkommensgrenze. Programm 297 fördert den Neubau, 298 den Erstkauf innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung. Seit dem 2. März 2026 liegt der Zinssatz für ein Effizienzhaus 40 bei rund 0,6 Prozent, für die befristete Stufe Effizienzhaus 55 bei etwa 1,0 Prozent, jeweils zehn Jahre fest. Der Kredit beträgt bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit.

Ein Detail, das leicht untergeht: Die günstige EH-55-Förderung ist mit einem Gesamtbudget von 800 Millionen Euro für 2025/2026 gedeckelt. Ist der Topf leer, bleibt nur der Einstieg über EH 40. Ohne die »Bestätigung zum Antrag« eines gelisteten Energieeffizienz-Experten geht bei beiden Programmen nichts. Ergänzend gibt es das ältere Wohneigentumsprogramm KfW 124, dessen Kredit im März 2026 von 50.000 auf 100.000 Euro angehoben wurde – es ist frei mit den anderen KfW-Programmen kombinierbar.

Heizungsförderung: die BEG-Reform vom Juli 2026

Wer eine bestehende Immobilie kauft oder saniert, sollte die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kennen. Für den Heizungstausch, etwa auf eine Wärmepumpe, zahlt der Staat über das KfW-Programm 458 eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Dazu kommen ein Einkommensbonus von 30 Prozent für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro und der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 16 Prozent. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.

Zum 21. Juli 2026 haben sich die Konditionen geändert. Der Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasse sind entfallen. Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU produziert werden, sinkt die Grundförderung auf 15 Prozent, während in der EU gefertigte Geräte einen Ausgleichsbonus von 15 Prozent erhalten und damit bei 30 Prozent bleiben. Der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab dem 1. Februar 2027 erstmals sinken und danach halbjährlich um vier Prozentpunkte abschmelzen – wer den Tausch plant, verschenkt mit jedem Jahr Wartezeit einen Teil des Zuschusses.

Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage

Zwei kleine, oft übersehene Töpfe belohnen das Ansparen fürs Eigenheim. Die Wohnungsbauprämie gibt es für Bausparverträge, sofern das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden 35.000 Euro und bei zusammen veranlagten Paaren 70.000 Euro nicht übersteigt. Die Prämie beträgt 10 Prozent der geförderten Sparleistung, maximal 70 Euro pro Jahr für Singles (auf 700 Euro Einzahlung) und 140 Euro für Paare (auf 1.400 Euro). Über die Ansparjahre summiert sich das zu einem soliden Startkapital.

Die Arbeitnehmer-Sparzulage knüpft an vermögenswirksame Leistungen an, die viele Arbeitgeber zahlen. Fließen sie in einen Bausparvertrag, legt der Staat 9 Prozent auf die geförderte Sparsumme drauf – bis zu 470 Euro bei Alleinstehenden und 940 Euro bei Paaren jährlich. Die Einkommensgrenzen wurden auf 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für Paare angehoben. Beide Prämien lassen sich mit demselben Bausparvertrag kombinieren, wenn du unter beiden Grenzen bleibst.

Wohn-Riester und die Reform ab 2027

Die Eigenheimrente, meist Wohn-Riester genannt, lenkt die Riester-Förderung in die selbst genutzte Immobilie. Das angesparte Kapital fließt nicht in eine Rente, sondern in Kauf, Bau, Entschuldung oder die Tilgung eines laufenden Immobilienkredits. Wer mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlt (höchstens 2.100 Euro im Jahr inklusive Zulagen), erhält die volle Grundzulage von 175 Euro, bei Paaren 350 Euro, plus 300 Euro je ab 2008 geborenem Kind (185 Euro für frühere Jahrgänge).

Der Haken steckt in der nachgelagerten Besteuerung: Alle geförderten Beträge wandern auf ein fiktives Wohnförderkonto, das mit zwei Prozent jährlich »verzinst« wird und im Rentenalter versteuert werden muss. Wichtig für die Planung: Für alle bis zum 31. Dezember 2026 abgeschlossenen Verträge gilt Bestandsschutz. Ab 1. Januar 2027 greifen im Zuge der Riester-Reform neue Regeln für Neuverträge – wer die alten Konditionen sichern will, muss vorher abschließen.

Länderprogramme: der vergessene Extra-Topf

Neben dem Bund fördert fast jedes Bundesland eigenständig, und diese Programme werden häufig übersehen. Bayern vergibt über die BayernLabo zinsverbilligte Baudarlehen für Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen und legt für Haushalte mit Kindern zusätzlich einen Zuschuss obendrauf. Nordrhein-Westfalen ergänzt die Bundesprogramme über die NRW.BANK und fördert mit »progres.nrw« Klimaschutztechnik, die sich mit der KfW-Förderung kombinieren lässt.

Die Details unterscheiden sich stark: Einkommensgrenzen, Kinderzuschläge und die Frage, ob ein Objekt im ländlichen Raum oder in einer teuren Großstadt liegt, entscheiden über die Höhe. Lohnenswert ist immer ein Blick auf die zuständige Landesförderbank, bevor du die Finanzierung festzurrst – ein zinsverbilligtes Landesdarlehen kann die Monatsrate spürbar senken und ist mit den KfW-Krediten meist parallel nutzbar.

Kombinieren, Reihenfolge und Antragswege

Die gute Nachricht: Viele Töpfe lassen sich stapeln. Ein klassischer Aufbau kombiniert ein KfW-Neubauprogramm (300 oder 297/298) mit einem Landesdarlehen und dem eigenen Bankkredit für den Restbetrag. Die BEG-Heizungsförderung läuft separat für den Heizungstausch, Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage betreffen die Ansparphase davor. Nicht kombinierbar sind in der Regel WEF (300) und Klimafreundlicher Neubau (297) für dasselbe Vorhaben – hier musst du dich für einen Weg entscheiden.

Bei der Reihenfolge gilt eine eherne Regel: Erst beantragen, dann bauen oder kaufen. Die meisten KfW- und BEG-Programme setzen voraus, dass der Antrag vor Vorhabensbeginn gestellt wird – wer den Bauvertrag zu früh unterschreibt, verliert den Anspruch komplett. Die KfW-Kredite laufen immer über die Hausbank, die Zulagen für Wohn-Riester über den Anbieter, die Bausparprämien über die Bausparkasse. Plane für die Bewilligung ausreichend Vorlauf ein.

Einkommensgrenzen im schnellen Vergleich

Die Grenzen sind das größte Verwirrspiel, weil jedes Programm eine andere Bezugsgröße nutzt. Zur Orientierung, jeweils zu versteuerndes Jahreseinkommen: WEF (KfW 300) 90.000 Euro plus 10.000 Euro je weiterem Kind; Wohnungsbauprämie 35.000 Euro (Single) beziehungsweise 70.000 Euro (Paar); Arbeitnehmer-Sparzulage 40.000 beziehungsweise 80.000 Euro; BEG-Einkommensbonus 40.000 Euro pro Haushalt. Der Klimafreundliche Neubau (297/298) und die Grundförderung der BEG kennen gar keine Grenze.

Weil sich »zu versteuerndes Einkommen« deutlich vom Brutto unterscheidet – Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge senken es –, lohnt vor dem Aussortieren ein Blick in den letzten Steuerbescheid. Manch ein Haushalt, der sich beim Bruttoblick disqualifiziert glaubt, liegt beim zu versteuernden Einkommen doch unter der Grenze. Runde nicht vorschnell ab.

Was Tools auf CalcSI helfen

Bevor du Programme vergleichst, rechne dein Vorhaben mit belastbaren Zahlen durch. Mit dem Kreditrechner vergleichst du, wie stark ein zinsverbilligter KfW- oder Landeskredit deine Monatsrate gegenüber dem reinen Bankdarlehen senkt. Der Zinseszins-Rechner zeigt dir, was Wohnungsbauprämie, Sparzulage und Riester-Zulagen über die Ansparjahre wirklich zusammentragen. Die Grunderwerbsteuer kalkulierst du bundeslandgenau, denn sie gehört zu den Nebenkosten, die kein Förderprogramm abdeckt. Und wenn du zwischen Bausparen und Fondssparen als Ansparweg schwankst, hilft der Vergleich Bausparvertrag oder Sparplan, die Prämien realistisch gegen die Rendite eines ETF-Sparplans zu stellen.

Hinweis: Alle Förder-, Zins- und Einkommensangaben beziehen sich auf den Stand August 2026 und dienen der allgemeinen Information. Es handelt sich nicht um eine Finanz-, Steuer- oder Förderberatung. Programme, Konditionen und Grenzen ändern sich kurzfristig und hängen vom Einzelfall ab – prüfe vor einem Abschluss die aktuellen Merkblätter der KfW, der Landesförderbank und des BAFA und hol dir im Zweifel unabhängigen Rat ein.

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