Altersvorsorge 2026 im Vergleich: Rürup, Riester, bAV und ETF-Sparplan nach der Reform

Die private Altersvorsorge in Deutschland wird 2026 umgebaut: Der Bundestag hat die Riester-Reform beschlossen, ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot, und die Frühstart-Rente steht in den Startlöchern. Gleichzeitig hat die EZB die Zinsen im Juni erhöht, während die Inflation bei 3,2 Prozent liegt. Höchste Zeit, die vier Bausteine nüchtern zu sortieren: Rürup für Selbstständige, das reformierte Riester, die betriebliche Rente und der ungeförderte ETF-Sparplan. Dieser Artikel zeigt dir, was Zulagen und Steuervorteile wirklich bringen – und für wen was passt.

Drei Schichten – so ist die Altersvorsorge 2026 aufgebaut

Das deutsche Vorsorgesystem gliedert sich seit der Rentenreform 2005 in drei Schichten. Die erste Schicht ist die Basisversorgung: die gesetzliche Rente und die geförderte Basisrente (Rürup). Die zweite Schicht umfasst die geförderte Zusatzvorsorge, also Riester und die betriebliche Altersvorsorge (bAV). Die dritte Schicht ist die ungeförderte private Vorsorge, klassisch die private Rentenversicherung, heute meist der ETF-Sparplan.

Der Unterschied zwischen den Schichten ist nicht nur Bürokratie. Er entscheidet darüber, ob du beim Einzahlen Steuern sparst oder Zulagen bekommst, wie flexibel du an dein Geld kommst und wie die Auszahlung später besteuert wird. Für die meisten ist die richtige Antwort kein Entweder-oder, sondern eine Mischung aus mehreren Bausteinen.

Ein Grundprinzip zieht sich durch alle geförderten Produkte: nachgelagerte Besteuerung. Der Staat verzichtet in der Ansparphase auf Steuern oder gibt Zulagen dazu, greift dafür aber später bei der Rente zu. Ob sich das lohnt, hängt vor allem von deinem Steuersatz im Alter ab – und der ist meist niedriger als heute.

Schicht 1: Rürup (Basisrente) – der Hebel für Selbstständige

Die Rürup- oder Basisrente ist auf Selbstständige und Gutverdiener zugeschnitten, die keinen Zugang zu Riester oder bAV haben. Ihr großer Vorteil ist der Steuerabzug: 2026 kannst du bis zu 30.826 Euro als Ledige oder Lediger und das Doppelte, also 61.652 Euro, als zusammen veranlagtes Paar als Sonderausgaben geltend machen. Diese Beiträge sind seit 2023 zu 100 Prozent absetzbar, sie mindern also direkt dein zu versteuerndes Einkommen.

Der Preis für diesen Hebel ist geringe Flexibilität. Eine Rürup-Rente wird ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt, frühestens ab 62. Du kannst sie nicht kündigen und dir das Kapital auszahlen lassen, sie ist in der Regel nicht vererbbar und nicht beleihbar. Wer flexibel bleiben will, ist hier falsch.

Bei der Auszahlung greift die nachgelagerte Besteuerung voll: Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Rürup-Rente, und dieser Anteil steigt für jeden späteren Jahrgang bis 2058 auf 100 Prozent. Für einen Selbstständigen mit hohem Grenzsteuersatz kann sich der Abzug in der Einzahlphase trotzdem klar rechnen – besonders in einem einkommensstarken Jahr.

Schicht 2: Riester – Zulagen und der Reform-Stand 2026

Riester lebt von Zulagen. Die Grundzulage beträgt 2026 unverändert 175 Euro pro Jahr, die Kinderzulage 300 Euro je Kind (185 Euro für vor 2008 geborene Kinder). Berufseinsteiger unter 25 bekommen einmalig 200 Euro extra. Für die volle Förderung musst du 4 Prozent deines rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzahlen, maximal 2.100 Euro pro Jahr, Zulagen bereits eingerechnet.

Der Haken ist bekannt: Riester schreibt eine 100-Prozent-Beitragsgarantie vor. Das Geld darf kaum in renditestarke Aktien fließen, und Abschluss- sowie Verwaltungskosten von oft 2 bis 3 Prozent pro Jahr fressen die magere Rendite weiter auf. Für kinderreiche Familien und Geringverdiener war die Zulagenquote trotzdem attraktiv, für Gutverdiener ohne Kinder selten.

Entscheidend ist 2026 der Reformstand: Der Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai zugestimmt. Bestehende Riester-Verträge laufen weiter, aber ab dem 1. Januar 2027 lassen sich keine neuen mehr abschließen. Wer heute noch überlegt, einzusteigen, sollte eher auf den Nachfolger warten.

Das Altersvorsorgedepot ab 2027 und die Frühstart-Rente

An die Stelle von Riester tritt ab 2027 das Altersvorsorgedepot – ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot ohne Beitragsgarantie. Genau diese fehlende Garantie ist der Punkt: Ohne den Zwang, das Kapital abzusichern, kann das Geld voll in ETFs und Fonds fließen und über Jahrzehnte deutlich mehr Rendite erwirtschaften. Die Förderung soll bei 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Jahresbeitrag und 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro liegen, die maximale Grundzulage steigt auf bis zu 540 Euro.

Parallel kommt die Frühstart-Rente. Der Staat zahlt ab dem sechsten Lebensjahr eines Kindes 10 Euro pro Monat in ein individuelles Vorsorgedepot, einkommensunabhängig, bis zum 18. Geburtstag. Den Anfang macht 2026 der Geburtsjahrgang 2020. Über zwölf Jahre summieren sich die Einzahlungen auf 1.440 Euro – durch den langen Anlagehorizont und den Zinseszins kann daraus bis zum Rentenalter ein spürbarer Betrag werden.

Für deine Planung heißt das: Wer noch keinen Riester-Vertrag hat, kann die Zeit bis 2027 mit einem normalen ETF-Sparplan überbrücken und später prüfen, ob das geförderte Depot Vorteile bringt.

Betriebliche Altersvorsorge: Entgeltumwandlung und der 15-Prozent-Zuschuss

Die bAV läuft über den Arbeitgeber. Bei der Entgeltumwandlung zahlst du einen Teil deines Bruttogehalts direkt in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds ein – steuer- und sozialabgabenfrei. 2026 sind Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei (das entspricht 8.112 Euro), bis 4 Prozent zusätzlich sozialabgabenfrei (4.056 Euro). Aus dem Brutto wird so mehr Vorsorge, als es netto kosten würde.

Seit 2022 ist der Arbeitgeberzuschuss Pflicht: Spart der Betrieb durch deine Entgeltumwandlung Sozialbeiträge, muss er mindestens 15 Prozent des umgewandelten Betrags obendrauf legen. Viele Arbeitgeber, gerade im Tarifbereich, zahlen freiwillig mehr. Dieser Zuschuss ist praktisch geschenktes Geld und macht die bAV bei einem großzügigen Arbeitgeber oft zum besten geförderten Baustein.

Zwei Nachteile solltest du kennen. Erstens mindert die Entgeltumwandlung dein Bruttogehalt und damit geringfügig deine gesetzliche Rente und andere Lohnersatzleistungen. Zweitens sind Betriebsrenten in der Auszahlphase voll einkommensteuerpflichtig, und es fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an – allerdings erst oberhalb eines Freibetrags. Rechne den Arbeitgeberzuschuss gegen diese Nachteile, dann wird schnell klar, ob sich dein Angebot lohnt.

Schicht 3: Der ungeförderte ETF-Sparplan als flexibler Baustein

Der ETF-Sparplan bekommt keine Zulagen und keinen Steuerabzug beim Einzahlen – dafür ist er maximal flexibel. Du bestimmst Rate, Pausen und Entnahme selbst, kommst jederzeit an dein Geld und zahlst mit einem breit streuenden Welt-ETF nur rund 0,1 bis 0,2 Prozent laufende Kosten pro Jahr. Das ist die entscheidende Kennzahl: Über 30 Jahre macht der Kostenunterschied zwischen 0,2 Prozent und den 2 bis 3 Prozent eines Riester-Vertrags einen fünfstelligen Betrag aus.

Besteuert wird erst bei Gewinnen: Auf Kursgewinne und Ausschüttungen fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Soli an, bei Aktienfonds sind allerdings 30 Prozent der Erträge über die Teilfreistellung steuerfrei, und der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr bleibt ohnehin unbelastet. Anders als bei Rürup oder Riester ist das Depot voll vererbbar und beleihbar.

Bei den laufenden Kosten lohnt der Blick auf die Sparplangebühr des Brokers. Neobroker führen ETF-Sparpläne oft kostenlos aus, zum Beispiel Trade Republic (Anzeige) – wer monatlich kleine Raten anlegt, spart sich so die früher üblichen 1,50 bis 2,50 Euro Ordergebühr pro Ausführung, die auf lange Sicht ebenfalls ins Gewicht fallen. Achte aber auf die Gesamtkosten inklusive ETF-TER und nicht nur auf die Sparplangebühr.

Zulagen und Steuerersparnis gegen nachgelagerte Besteuerung

Der Kern jeder Förderentscheidung ist eine simple Frage: Was ist die Förderung heute wert, und was zahlst du später an Steuern zurück? Zulagen bei Riester und der Steuerabzug bei Rürup und bAV senken deine Einzahlungslast sofort. Der Preis ist die volle oder anteilige Besteuerung der Rente. Der Deal lohnt sich, wenn dein persönlicher Steuersatz im Ruhestand niedriger ist als heute – was bei den meisten der Fall ist, weil im Alter Einkünfte und Steuersatz sinken.

Genau deshalb ist Rürup für einen Selbstständigen mit 42 Prozent Grenzsteuersatz attraktiver als für einen Berufseinsteiger mit niedrigem Einkommen. Und deshalb ist Riester vor allem für Familien mit mehreren Kindern stark, bei denen die Zulagen einen großen Teil des Beitrags ausmachen. Beim ungeförderten ETF-Depot gibt es keine Förderung vorab, aber auch keine volle nachgelagerte Besteuerung – nur die Abgeltungsteuer auf den Gewinn.

Zinseszins über 30 Jahre: warum Rendite und Kosten alles sind

Über lange Zeiträume schlägt der Zinseszins die Zulagen. Ein Beispiel zur Größenordnung, bewusst vereinfacht: Wer 30 Jahre lang 200 Euro pro Monat einzahlt, hat 72.000 Euro eingezahlt. Bei 2 Prozent Rendite pro Jahr – realistisch für ein garantiertes, teures Produkt – werden daraus rund 98.000 Euro. Bei 6 Prozent, wie sie ein breiter Aktien-ETF langfristig im historischen Mittel erreicht hat, sind es grob 200.000 Euro. Das ist keine Prognose, sondern eine Rechenillustration: Die vier Prozentpunkte Renditeunterschied verdoppeln das Ergebnis.

Hier kommt die Makrolage ins Spiel. Die EZB hat den Einlagenzins am 11. Juni 2026 auf 2,25 Prozent erhöht, weil die Inflation im Euroraum mit 3,2 Prozent noch klar über dem Zwei-Prozent-Ziel liegt. Höhere Zinsen machen Garantieprodukte nominal etwas attraktiver, aber eine feste Rente von 2 Prozent verliert bei 3,2 Prozent Inflation real an Wert. Für die Altersvorsorge zählt die Rendite nach Kosten und nach Inflation, nicht die nominale Zahl im Prospekt.

Die Konsequenz: Je länger dein Anlagehorizont, desto mehr spricht für einen hohen Aktienanteil und niedrige Kosten. Garantien kosten Rendite und schützen vor allem gegen kurzfristige Schwankungen – ein Risiko, das über 30 Jahre kaum ins Gewicht fällt.

Für wen sich welcher Baustein lohnt

Eine grobe Orientierung, kein Ersatz für eine Beratung: Angestellte prüfen zuerst die bAV, weil der 15-Prozent-Zuschuss und die Ersparnis bei Steuern und Sozialabgaben schwer zu schlagen sind – besonders bei einem großzügigen Arbeitgeber. Darüber hinaus ist ein ungeförderter ETF-Sparplan der flexible Standardbaustein für alle, die früh anfangen und lange Zeit haben.

Selbstständige ohne Zugang zu bAV und Riester nutzen Rürup als Steuerhebel, vor allem in einkommensstarken Jahren, kombiniert mit einem freien ETF-Depot für die Flexibilität. Familien mit mehreren Kindern profitieren am stärksten von den Riester-Zulagen – wobei ein Neuabschluss nur noch bis Ende 2026 möglich ist und sich oft der Blick auf das kommende Altersvorsorgedepot lohnt.

Für alle gilt: Erst die Notfallreserve und teure Schulden abbauen, dann die Vorsorge. Und Vorsorge ist kein Wettlauf um das perfekte Produkt, sondern eine Frage von früh anfangen und niedrige Kosten wählen.

Was Tools auf CalcSI helfen

Bevor du dich für einen Baustein entscheidest, rechne die Größenordnungen selbst durch. Mit dem Zinseszins-Rechner spielst du durch, was aus deiner monatlichen Rate bei 2, 4 oder 6 Prozent über 30 Jahre wird – der wichtigste Hebel überhaupt. Der persönliche Inflationsrechner zeigt dir, wie viel Kaufkraft eine feste Rente bei 3,2 Prozent Inflation über die Jahre verliert. Mit dem Prozentrechner prüfst du Zulagenquoten, den 15-Prozent-Arbeitgeberzuschuss oder deinen Steuervorteil. Und der Vergleich Bausparvertrag gegen Sparplan hilft, ein garantiertes gegen ein renditeorientiertes Produkt sauber gegenüberzustellen.

Hinweis: Alle Angaben beziehen sich auf den Stand Juli 2026 und dienen der allgemeinen Information. Dieser Artikel ist keine Anlage-, Steuer- oder Rentenberatung und ersetzt keine individuelle Prüfung deines Einzelfalls. Zulagen, Höchstbeträge, Steuerregeln und die Details der Riester-Reform können sich ändern. Renditebeispiele sind vereinfachte Illustrationen, keine Prognosen – Kapitalanlagen unterliegen Kursschwankungen und Verlustrisiken. Im Zweifel wende dich an eine unabhängige Honorarberatung, einen Rentenberater oder eine Steuerberaterin.

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